Wir rufen zurück - Callback-Service

Beratung und Service

Hydraulik
Telefon: +49 6181 9003-18

Maschinen
Telefon: +49 6181 9003-52

Service
Telefon: +49 6181 9003-20

Importe nach Katastrophe in Japan

Auswirkungen der Störfälle in japanischen Atomkraftwerken auf Importe in die EU

Die Auswirkungen der verheerenden Ereignisse in Japan machen sich auch in Deutschland bemerkbar. Nach Einschätzung der zuständigen Behörden besteht derzeit kein Anlass, besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei der Einreise bzw. Wareneinfuhr nach Deutschland zu beachten. Dennoch wurden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um bei Verschärfung der Lage in Japan sofort reagieren zu können. Der DSLV (Deutscher Speditions- und Logistikverband) gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse bezüglich Importen aus Japan.

Allgemein

Mögliche Auswirkungen der aktuellen Störfälle in japanischen Atomanlagen auf das Bundesgebiet werden unter Beteiligung weiterer Stellen durch das in erster Linie zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fortlaufend analysiert. Nach Einschätzung der zuständigen Fachressorts besteht derzeit kein Anlass, besondere Strahlenschutzmaßnahmen bei der Einreise bzw. Wareneinfuhr nach Deutschland zu beachten.

Güter wie Fahrzeuge und Unterhaltungselektronik, die aus Japan nach Deutschland kommen, werden stichprobenartig bei der Einfuhr auf Radioaktivität überprüft. Entsprechende Anweisungen sind vom Bundesfinanzministerium an den Zoll ergangen.

Seefracht aus Japan

Bei den derzeit auf dem Seeweg eintreffenden Waren besteht kein Risiko einer erhöhten Strahlenbelastung, da diese vor dem 11. März 2011 versandt worden sind. Sobald nach dem Tag des Unglücks versandte Waren in Deutschland eintreffen können, werden auch diese vom deutschen Zoll in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Stellen auf ein mögliches Risiko geprüft.

Der Zoll prüft auch Güter wie Autos oder Computerchips, die Deutschland aus Japan erreichen. Was derzeit aus Japan per Schiff ankommt, wurde allerdings vor dem Reaktorunfall hergestellt und verschifft. Ergeben die Kontrollen des Zolls eine mögliche Kontamination der Waren, wird unverzüglich die örtlich zuständige Landesbehörde eingeschaltet, die erforderlichenfalls weitere Anordnungen trifft. Dies war bisher jedoch noch nicht erforderlich.

Quelle: DSLV 058/11 (Jutta Krell)/VBSP 43/11 (Robert Völkl)

» Zurück zur Startseite